Die Kfz Steuer
Ein wichtiger Kostenpunkt beim Autokauf ist natürlich die Kfz Steuer, die ebenfalls zu tragen ist. Sie fällt in der Regel einmal jährlich an, in Ausnahmefällen kann auch eine Teilzahlung erfolgen. Dies ist insbesondere für ältere Dieselfahrzeuge sinnvoll, für die eine sehr hohe Kfz Steuer anfällt. Allerdings sind die meisten Menschen etwas verunsichert, da am 01.07.2009 eine Neuregelung der Kfz Steuer beschlossen wurde.
Vor diesem Termin wurde die Kfz Steuer allgemein aufgrund der Größe des Hubraums berechnet. Pro 100 ccm Hubraum musste ein bestimmter Betrag gezahlt werden. Diese Regelung gilt auch weiterhin für alle Fahrzeuge, die vor dem 05.11.2008 zugelassen wurden. Für alle ab dem 01.07.2009 zugelassenen Fahrzeuge gilt die neu geregelte Berechnung der Kfz Steuer. Dabei werden einerseits der Hubraum und andererseits der CO2-Ausstoß des betreffenden Fahrzeugs berücksichtigt. Die Neuregelung wurde eingeführt, um einen erhöhten Beitrag zum weltweiten Klimaschutz durchsetzen zu können. Eine Sonderregelung gilt für alle Wagen, die zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 zugelassen wurden. Sie erhalten automatisch eine Günstigerprüfung und abgerechnet wird die Kfz Steuer nach der Variante, nach der sie günstiger für den Verkehrsteilnehmer ausfällt.
Kfz Steuer vor dem Kauf berechnen lassen
Da gerade beim Kauf eines Wagens nicht klar ist, wie hoch die Kfz Steuer ausfallen wird, ist es ratsam, sich die Kosten hierfür einmal vor dem Kauf auszurechnen. So kann der Einzelne überprüfen, ob er die Kfz Steuer überhaupt tragen kann oder ob er auf ein anderes Modell umsteigen sollte.
Des Weiteren sollte überprüft werden, ob nicht eine Nachrüstung zur Erreichung einer besseren Schadstoffnorm möglich ist. Neuwagen sind davon allerdings meist nicht betroffen, da sie häufig über die Schadstoffnorm Euro5 verfügen und zumindest vorübergehend von der Kfz Steuer befreit sind. Hierzu sollte ein gutes Autohaus aber entsprechende Aufklärungsarbeit betreiben können.