Fragen zum Bußgeld

Wer nicht hören kann, der muss fühlen. Diese alte Weisheit trifft voll und ganz auf das Autofahren zu. Dort gelten für alle Verkehrsteilnehmer Regeln, ohne die der heutige Straßenverkehr nicht funktionieren würde. Diese Verkehrsregeln gelten für den motorisierten Teilnehmer, egal ob er mit Audi, Skoda oder Toyota unterwegs ist, genau so, wie für Fahrradfahrer und Fußgänger. Wer sich bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften erwischen lässt, der muss mit einer Strafe rechnen.

Vergehen ist aber nicht gleich Vergehen, hier differenziert der Gesetzgeber. Fragen zum Bussgeld beantworten die Automobilklubs oder die Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes (KBA). Wer gegen die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Leichte Verstöße, so beispielsweise kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen oder falsches Parken werden mit einer Verwarnung bedacht. Diese kann mündlich erfolgen, meist wird sie mit einem Verwarngeld bis 35 Euro untermauert.

Schwere Ordnungswidrigkeiten, dazu zählen zum Beispiel das falsche Überholen oder der zu geringe Sicherheitsabstand auf der Autobahn, werden mit einem Bussgeld ab 40 Euro belangt. Zusätzlich gibt es, je nach Schwere, einen Eintrag in die Verkehrssünderkartei, das sind die berühmten Punkte in Flensburg. Bei dieser Behörde werden alle Auskünfte zum eigen Konto erteilt und alle Fragen zum Bussgeld beantwortet. Wiederholungstäter und ganz schwere Verstöße, hierunter fällt das Überfahren einer roten Ampel, können dann zusätzlich noch mit einem befristeten Fahrverbot als Strafe geahndet werden. Übrigens, bei dieser Behörde in Flensburg sind alle Kraftfahrzeuge und Anhänger registriert. So waren zum Beispiel am Anfang dieses Jahres über 1,3 Millionen Toyota in Deutschland registriert.

Wer zusätzlich zu einer Ordnungswidrigkeit noch Personen verletzt oder gar tötet, der begeht eine Straftat und kann für diese von einem Gericht mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe belangt werden.